Psychotherapie-Ausbildung in Bonn

An den beiden Ausbildungsinstituten in Bonn bieten wir die Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und in Verhaltenstherapie an. Sie können Ihren Abschluss zum psychologischen Psychotherapeuten oder zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten machen.

Bausteine der Ausbildungsgänge

Theoretische Ausbildung

  • (A) Grundkenntnisse 200 Stunden
  • (B) Vertiefte Ausbildung 400 Stunden
  • (C) Vertiefte Ausbildung im Wahlbereich
  • (D) Tutorien mit Mentoraten

Insgesamt wird die Theorieausbildung in 25 Theorieseminaren über einen Zeitraum von 4 Semestern in einem strukturierten Ausbildungscurriculum vermittelt. Die Seminare bauen jeweils aufeinander auf, die Ausbildung erfolgt in einer festen Ausbildungsgruppe.

Praktische Ausbildung (Ambulanztätigkeit unter Supervision)

Die Ausbildungsteilnehmer führen in den angeschlossenen Institutsambulanzen oder in angeschlossenen Lehrpraxen eigene Patientenbehandlungen unter Supervision durch, dokumentieren den Behandlungsverlauf und erstellen sechs ausführliche Fallberichte

  • Patientenbehandlungen: 600 Std.
  • Vor- und Nachbereitung: 300 Std.
  • Einzelsupervision: mind. 50 Std. o Gruppensupervision: mind. 100 Std.

Praktische Tätigkeit (pT I und pT II)

Die Ausbildungsteilnehmer erwerben praktische Erfahrungen in der tiefenpsychologisch fundierten Behandlung unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht in den mit uns kooperierenden Kliniken und anderen Einrichtungen.

  • 1200 Stunden in einer anerkannten psychiatrisch klinischen Einrichtung mit einem Weiterbildungsberechtigten über eine Dauer von mindestens 12 Monaten (pT I).
  • 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in einer psychotherapeutischen Praxis über eine Dauer von mindestens 6 Monaten (pT II).

Selbsterfahrung (Einzel und Gruppe)

In Einzelselbsterfahrung (TP: 50 Std. / VT: 25 Std.) und Gruppenselbsterfahrung (100 Std.) werden die persönlichen Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln reflektiert und weiterentwickelt und das persönliche Wachstum gefördert. Die Gruppenselbsterfahrung findet in laufenden Gruppen und/oder fraktioniert in Wochenendblöcken statt.

Weitere Informationen

Die Ausbildung endet berufsbegleitend nach 5 Jahren, bzw. in Vollzeit nach 3 Jahren, mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die einen schriftlichen und einen mündlichen Teil enthält. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit ist möglich, eine Verkürzung im Normalfall nicht. Näheres regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, die Kandidat:innen mit den Vertragsunterlagen automatisch erhalten.

Ausbildungskosten

Die Kosten für die theoretische Ausbildung belaufen sich inkl. Gruppenselbsterfahrung (100 UE) und Gruppensupervision (100 UE) und aller Bewerbungs- und Verwaltungsgebühren auf insgesamt 18.720,- €.

Kosten, direkt an Einzelsupervisor:in / Selbsterfahrungsleiter:in

Die Kosten für die Einzelsupervision im Umfang von 50 Stunden (80 % - 100 % des von der KV jeweils gezahlten Betrages für eine Therapiestunde im Richtlinienverfahren) und die Einzelselbsterfahrung im Umfang von 50 Stunden (80 % - 100 % des von der KV jeweils gezahlten Betrages für eine Therapiestunde im Richtlinienverfahren) werden separat mit den Einzelselbsterfahrungsleiter:innen bzw. Einzelsupervisor:innen abgerechnet.

Refinanzierung

Den Kosten stehen Einnahmen (ca. 50 % der Nettoeinnahmen durch Probatorik, Psychodiagnostik und Therapiestunden) aus der praktischen Ausbildung in der Ambulanz im Umfang von 600 - 800 Stunden gegenüber.

Formale Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in können Diplom/Master-Psycholog:innen, Diplom/Master-Pädagog:innen, Diplom/Master-Sozialpädagog:innen, Diplom/Master-Sozialarbeiter:innen, sowie u.b.B. Diplom/ Master-Sonderpädagog:innen und Diplom/Master-Heilpädagog:innen im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze zugelassen werden. Vorerfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind erwünscht, können aber auch im Rahmen der Ausbildung erworben werden.

Unter persönlicher Eignung verstehen wir persönliche Voraussetzungen, die wir für eine psychotherapeutische Ausbildung und spätere Berufstätigkeit für notwendig erachten:

  • Physische und psychische Belastbarkeit;
  • Selbstreflexionsbereitschaft und Bereitschaft zum persönlichen Wachstum;
  • Konfliktbewusstsein und Konfliktfähigkeit im persönlichen und sozialen Bereich;
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung von Rollendistanz, Rollenflexibilität und Empathie;
  • Respekt vor Andersartigkeit sowie Ambivalenztoleranz.

Hinweise zur Zugangsqualifikation zur Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG).

Download PDF "Hinweis Zugangsqualifikation"

Die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen durch das LPA sind in der „anabin“ Datenbank der ZAB unter dem nachfolgenden Link einzusehen: http://anabin.kmk.org/kurzanleitung/ich-moechte-feststellen-wie-mein-auslaendischer-hochschulabschluss-in-deutschland-bewertet-wird.html

Die Anerkennung von niederländischen und österreichischen Abschlüssen durch das LPA können Sie unter "Zugangsqualifikation" einsehen.

  • Falls Sie an einem unserer jährlich beginnenden Ausbildungskurse Interesse haben, ist die Teilnahme an einem der angebotenen Infoabenden Voraussetzung. Infoabende finden über das ganze Jahr verteilt statt. 
     
  • Bei Interesse bewerben Sie sich sodann bitte primär elektronisch mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen (Übersicht: siehe Bewerbungsunterlagen) bei der jeweiligen Institutsleitung. Im Anschluss erhalten Sie eine Einladung zu einem ausführlichen persönlichen Bewerbungsgespräch.
     
  • Sie werden im Rahmen dieses Gesprächs die Gelegenheit haben, das Institut näher kennen zu lernen sowie individuelle Fragen zur Struktur der Ausbildung, zu Formalia, zur Finanzierung usw. zu stellen. Das Bewerbungsgespräch stellt die Grundlage für die Beurteilung Ihrer Bewerbung und damit für Ihre Zulassung zur Ausbildung und den Vertragsabschluss (s.u.) dar.

Für Ihre Bewerbung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen als eine pdf-Datei bei info@kbap.de ein. Das Lichtbild bitte separat als jpg. 

Bewerbung am Standort Bonn: 
Reichen Sie untenstehende Bewerbungsunterlagen bitte per Mail an info@i-like-no-spam.kbap.de ein. Bitte stellen Sie ein Portraitbild als separates jpg. zur Verfügung. Kennzeichnen Sie die Unterlagen bitte nach folgendem Schema: Bew.unterl._[Nachname]_[Vorname] und Bew.Bild._[Nachname]_[Vorname]

Bewerbung am Standort Fürth/Nürnberg: Für die Ausbildungen zum Psychologischen sowie Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten in Verhaltenstherapie und Systemischer Therapie informieren Sie sich bitte auf der Institutsseite.
 

Diese Bewerbungsunterlagen benötigen wir

  • Kurze Darstellung der Motivation zur Ausbildung als Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn ggf. mit Nachweis über Art und Dauer der bisherigen und derzeitigen Berufstätigkeit oder kurzem Bericht über eigene praktische (/ klinische) Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen / mit Erwachsenen (kurz: Motivationsschreiben);
  • Tabellarischer Lebenslauf, aus dem der persönliche, bildungsmäßige (Wichtig: Schwerpunkt, genauer Titel bzw. Spezifikation und Beginn des Masterstudiengangs) und ggf. berufliche Werdegang ersichtlich ist;
  • Studienunterlagen: Beglaubigte Kopie des Bachelorzeugnisses, der Bachelorurkunde, des Masterzeugnisses und der Masterurkunde bzw. des Diplomzeugnisses und der Diplomurkunde der absolvierten Hochschule; Leistungsübersicht für Bachelor bzw. Diploma Supplement bei ausländischem Bachelor, Leistungsübersicht für Master bzw. Diploma Supplement bei ausländischem Master;
  • Einreichung eines polizeilichen Führungszeugnisses, das nicht älter als zwölf Wochen sein darf;
  • ein Lichtbild neueren Datums, separat als jpg
  • Bitte verzichten Sie auf die Einreichung eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife / Abitur

Verbindliche Anmeldung zur Ausbildung und Vertragsabschluss

Sobald Sie das Zulassungsverfahren (Einreichung aller Bewerbungsunterlagen und das Bewerbungsgespräch) erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag in zweifacher Ausfertigung. Ein Exemplar des Vertrages lassen Sie uns dann bitte unterschrieben in der angegebenen Frist zukommen.

Mit Datum des Vertragsabschlusses und Eingang des von Ihnen unterschriebenen Vertragsexemplars können Sie sodann, sobald Sie alle genehmigungspflichtigen Formalitäten abgewickelt haben, mit verschiedenen Bausteinen der Ausbildung beginnen (z.B. praktische Tätigkeit, Selbsterfahrung, Wahlpflichtseminare aus C u.a.), unabhängig davon, wann der nächste Theoriekurs startet. Im Januar / Februar eines Jahres beginnt normalerweise ein neuer Theoriekurs.

Sie können also jederzeit mit Ihrer Ausbildung beginnen, da unser Modulsystem, das einer modernen Erwachsenenausbildung am besten entspricht, es Ihnen ermöglicht, einzelne Bausteine unabhängig voneinander zu belegen.

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was sind Infoveranstaltungen?
Über das Jahr verteilt werden kostenlose Info-Veranstaltungen angeboten. Sie können sich (nach Voranmeldung) in Ruhe beraten lassen und Ihre persönlichen Fragen stellen. Wir stellen Ihnen die Organisation der Ausbildungsgänge, sowie die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung vor.

Was ist das Bewerbungsgespräch?
Das Bewerbungsgespräch dient der gegenseitigen „Auswahl“ von Institut und potenziellen Ausbildungsbewerbern. Wir stellen unseren Ansatz vor und führen mit Bewerbern ein Gespräch, das sowohl Aspekte der Eignung als auch der Motivation bzw. die Finanzierung für eine psychotherapeutische Ausbildung an unserem Institut beinhaltet

Was ist das 1200 Stunden Praktikum und wo kann es absolviert werden?
Das 1200-Stunden-Praktikum ist an psychiatrisch klinische Einrichtungen gebunden, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts als Weiterbildungsstätte für Psychiatrie und Psychiatrie zugelassen sind oder die von der nach §10 Abs. 4 PTG zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen wird. Diese Anerkennung setzt einen weiterbildungsermächtigten Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (PP) bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) voraus.
Der Sinn des 1200-Stunden-Praktikums besteht darin, dass unsere AusbildungskandidatInnen psychiatrische Patienten und die psychiatrische Tätigkeit unter Berücksichtigung möglichst vieler Krankheitsbilder kennen lernen. Ein Praktikum kann nur dort absolviert werden, wo es einen gültigen Kooperationsvertrag zwischen der kbap/kbav und der jeweiligen Institution gibt und dieser Kooperationsvertrag zusätzlich vom Landesprüfungsamt genehmigt worden ist, wobei von Seiten des Landesprüfungsamtes als Prüfkriterien entsprechende Weiterbildungsermächtigung, genügend hohe Anzahl von Patienten (Durchschnittwert 30 Patienten pro Kandidat) sowie ein möglichst heterogenes Spektrum psychiatrischer Krankheitsbilder angesetzt sind.
Eine eigene Behandlungstätigkeit der Kandidaten während dieses Praktikums ist nicht vorgesehen, aber die Teilnahme an mind. 30 Patientenbehandlungen. Zur Dokumentation dieser Tätigkeit gibt es einen Leitfaden, der zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt wird. Die VALEARA Akademie verfügt über eine große Anzahl von Kooperationspartnern im 1200-Stunden-Bereich.

Was ist das 600 Stunden Praktikum und wo kann es absolviert werden?
Das 600-Stunden-Praktikum kann an einer mit der Ausbildungsstätte kooperierenden und von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in der Praxis eines kooperierenden Arztes, der die psychotherapeutische Behandlung durchführen darf, oder in der Praxis eines kooperierenden Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugentlichenpsychotherapeuten durchgeführt werden. Hier gilt auch, dass jede Praktikumstätigkeit durch einen Kooperationsvertrag abgesichert werden muss, der mit der jeweiligen Einrichtung geschlossen und durch das jeweilige Landesprüfungsamt zu genehmigen ist.
Der Sinn des 600-Stunden-Praktikums besteht darin, dass die AusbildungsteilnehmerInnen entweder psychosomatische Krankheitsbilder und deren Behandlung kennenlernen und/oder den ganz normalen Arbeitsablauf in einer psychotherapeutischen Praxis (quasi als eine Art „Betriebspraktikum“).

Muss die praktische Tätigkeit (1200 und 600 Stunden Praktikum) an einem Stück absoviert werden?
Das 1200-Stunden-Praktikum (pT I) kann in bis zu 4 Blöcken (nicht unter 300 Stunden) aufgeteilt werden, auch in verschiedenen kooperierenden Einrichtungen. Das 600-Stunden-Praktikum (pT II) kann ebenfalls in 2 Blöcken á 300 Stunden geteilt werden.

Wie ist die theoretische Ausbildung gegliedert?
Pflichtbereich (A und B in der fortlaufenden Gruppe, 600 Std.): Im Rahmen des Pflichtbereiches sind 600 Theoriestunden zu absolvieren. Diese 600 Stunden werden auf ca. 10 Wochenenden pro Jahr verteilt. Der Pflichtbereich ist nach ca. 2 Jahren abgegolten und besteht insgesamt aus 25 Wochenendseminaren.

Wahlpflichtbereich (C frei wählbar aus dem OJP 60 Std.):
Der C - Bereich wird im Rahmen des OJP (Offenes Jahresprogramm) angeboten. Dieser Bereich ist grundsätzlich für jede/n InteressentIn offen und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, spezielle Fort- und Weiterbildungsbausteine für diverse Kurzcurricula und Zusatzqualifikationen zu erwerben. AusbildungsteilnehmerInnen können hier bereits im Rahmen ihrer Ausbildung bis zu 60 Stunden gezielter Fort- und/oder Weiterbildung integrieren, die dann mit Abschluss der Approbation anerkannt werden können, sofern die über 60 Stunden hinaus zu erwerbenden Bausteine der entsprechenden Spezialcurricula komplett absolviert werden.

Zur Zeit sind folgende Zusatz- bzw. Spezialcurricula etabliert:

  • Körperpsychotherapie (im Umfang von 160 Stunden; Fortbildungszertifikat wird erworben, wenn 60 Stunden C und 100 Std. Selbsterfahrung hierfür genommen werden, ohne dass weitere Kosten entstehen);
  • Psychotraumatologie (nach den Richtlinien der DeGePT, erst gültig nach der Approbation, aber zeitlich parallel zur Ausbildung zu erwerben, 60 Std. C können hierfür angerechnet werden);
  • Ergänzungsqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (für PP: es können aus dem C- Bereich 60 Stunden für die notwendige Theorie bereits erworben werden)
  • Ergänzungsqualifikation / Gesamtcurriculum Gruppentherapie (es können aus dem C- Bereich 60 Stunden für die notwendige Theorie bereits erworben werden)
  • Kompaktcurriculum Hypnose

Begleitende Mentorate zu den Tutorien (Begleitung der Kleingruppen): In den Tutorien (D), bei denen sich 3-6 AusbildungsteilnehmerInnen für die Zeit der Ausbildung in Kleingruppen zusammenfinden, werden im 1.-3. Semester teils vorgegebene, teils selbst zu vertiefende Themen aus den Seminaren und Vorlesungen, ab dem 4. Semester nach eigener Schwerpunktsetzung zunehmend ausgewählte spezielle Ausbildungsinhalte selbstständig im Team erarbeitet und unter der fachkundigen Anleitung der Dozent:innen in Mentoraten vertieft. Dabei stehen sowohl in den Tutorien als auch in den Mentoraten neben der theoretischen Auseinandersetzung praktische psychotherapeutische Basiskompetenzen im Vordergrund: u.a. Passung, Empathie, Bedeutung von Verbalisierung, Deutung, Konfrontation und Durcharbeitung; Wiedererleben in der Übertragung, Kontakterhaltung, Strukturierung, Probehandlung, Üben und Automatisieren; Körpererleben, Phantasie, Imagination und Handlungsdialog; Wahrnehmung von und Umgang mit Spannungskonturen, Erregungskontrolle, Impulssteuerung, Aufmerksamkeitsfokussierung, Copingakzeptanz, Systemregulation, Umgang mit Erstsituationen usw.


Mentorate und Tutorien sind integrale Bestandteile des Theorieprogramms. DozentInnen der Institute begleiten die AusbildungsteilnehmerInnen 1,5-2 Jahre lang in homogenen und festen Lerngruppen (vom 1.-4. Semester). In Tutorien und Mentoraten können so auch im Rahmen der Theorieaneignung eine gewisse ‚Intimität’ sowie kohäsionsfördernde Gruppenprozesse entstehen. In den Mentoraten ist Raum für vertiefende Diskussionen zu den Theorieseminaren, hier kann aber auch Klärung bezüglich dringender Angelegenheiten in der eigenen Ausbildung erfolgen. Es können auch später Aspekte der ambulanten Tätigkeit besprochen werden, das ‚Erstinterview’ und die Anamneseerhebung werden grundlegend erarbeitet.

Das halboffene Theorieprogramm (hoT im Umfang von 3 x 10 Std.): 
Sie haben weitere 30 Stunden (3 Tagesseminare à 10 Stunden), die vor Beginn der ambulanten Behandlungstätigkeit belegt werden müssen:
hoT I - zum Thema ‚Praxismanagement`
hoT II - zum Thema ‚Berufsrecht’
hoT III - zum Thema ‚Dokumentation’

Was ist das „Offene Jahresprogramm“?
Das Offene Jahresprogramm (OJP) bietet InteressentInnen aus dem therapeutischen Berufsfeld Gelegenheit zur professionellen Fort- und Weiterbildung. Die Mehrzahl der Veranstaltungen wird bei der Psychotherapeutenkammer /Ärztekammer zur Zertifizierung angemeldet und kann zum Zweck der professionellen Qualitätssicherung genutzt werden. Auf Anfrage erhalten Sie im Sekretariat aktuelle Informationen. Für AusbildungsteilnehmerInnen der verschiedenen Ausbildungsgänge bietet sich die Gelegenheit zur qualifizierenden Schwerpunktsetzung und Vertiefung einzelner Studienschwerpunkte:

  • Psychotraumatologie
  • Körperpsychotherapie
  • Gruppenpsychotherapie
  • Hypnose
  • Systemische Therapie

TeilnehmerInnen der verschiedenen Ausbildungsgänge erhalten hierbei Sonderkonditionen. KollgInnen aus dem klinischen Bereich oder InteressentInnen aus psychotherapeutischen und angrenzenden Berufsfeldern können das offene Jahresprogramm nutzen, um ihre persönlichen Kompetenzen auszubauen und/oder die zur professionellen Qualitätssicherung notwendigen Zertifizierungspunkte zu erwerben.

In welchem Zeitrahmen können Leistungen anerkannt werden?
Alle Leistungen zum Erwerb einer Approbation müssen innerhalb der Vertragszeit erworben werden.

Welche auswärts erworbenen Qualifikationen kann die kbap/kbav im Rahmen der Fort- und Weiterbildung anerkennen?
Als staatliche Einrichtung und durch die Kooperationen mit verschiedenen Instituten und Fachverbänden ist die kbap/kbav in der glücklichen Lage, unter bestimmten Bedingungen bereits auswärts erworbene Qualifikationen anzuerkennen. Insofern eröffnet das offene Jahresprogramm für KollegInnen, die in psychotherapeutischen, psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtungen oder in ambulanter psychotherapeutischer Praxis tätig sind, die Möglichkeit, folgende Zusatzqualifikationen zu erlangen:

  • Spezialcurriculum Psychotraumatologie (incl. EMDR) mit Zertifizierung
  • Kompaktcurriculum Körperpsychotherapie / Analytische Bewegungs- und Tanztherapie (ABT) mit Zertifizierung
  • Gruppentherapie als Ergänzungsqualifikation oder Gesamtweiterbildung
  • Ergänzungsqualifikation in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Ergänzungsqualifikation Verhaltenstherapie
  • Ergänzungsqualifikation analytische Psychotherapie

Der Abschluss von Spezialcurricula wird gesondert nach dem Erwerb aller notwendigen Bausteine bescheinigt.

Welche auswärts erworbenen Qualifikationen kann die kbap im Rahmen der Ausbildung anerkennen?
Aus gesetzlichen Gründen (Psych ThG) kann eine Anerkennung bereits vorher erworbener Kompetenzen nicht erfolgen. Allerdings sind sogenannte "Institutswechsel" erlaubt: An anderen staatlichen Ausbildungsstätten erworbene Bausteine können von der kbap nach Überprüfung der Äquivalenz anerkannt werden.

Wie viel Selbsterfahrung sind in der Ausbildung notwendig und wozu?
Sinn und Zweck ist eine intensive Auseinandersetzung mit und Reflexion von eigenen psychischen Themen. Diese Auseinandersetzung bietet die Basis zum Erwerb eigener persönlicher Kompetenzen im Umgang mit Beziehungsproblemen und Konflikten von Menschen, die eine Psychotherapie suchen.

Gruppenselbsterfahrung
Die Gruppenselbsterfahrung umfasst 100 Stunden, wobei hier unterschiedliche Modelle angeboten werden.

Einzelselbsterfahrung
Die Einzelselbsterfahrung beträgt 50 Std. Eine Liste von Einzelselbsterfahrungsleitern, die vom Landesprüfungsamt genehmigt worden sind, liegt vor.

Was ist die „praktische Ausbildung“ (Behandlungstätigkeit)?
Die eigene Behandlungstätigkeit ist Teil der vertieften Ausbildung und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von eingehenden Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten. Sie umfasst 600 - max. 800 Behandlungsstunden (TP) bzw. 1000 - max. 1350 Behandlungsstunden (AP) unter Supervision mit mindestens sechs (TP) bzw. zehn (AP) Patientenbehandlungen, wobei nach jeder 4. Stunde eine Supervisionsstunde erfolgen muss. 300 Stunden für Vor- und Nachbereitungen der Behandlungsstunden sind laut Curriculum vorgesehen.
Die Behandlungstätigkeit kann in den angeschlossenen Institutsambulanzen oder in kooperierenden Einrichtungen erfolgen.

Was heißt Supervision?
Supervision heißt Begleitung und „Aufsicht“ über die beginnende eigene Behandlungstätigkeit. Es müssen bei 600 Behandlungsstunden 150 Stunden Supervision absolviert werden, davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision. Entsprechend erhöht sich der Supervisionsbedarf im Verhältnis 1:4 bei erhöhter Behandlungsstundenzahl.

Wieviel "mehr" Theorie bedeutet die integrierte Ausbildung Tiefenpsychologie und analytische Psychotherapie (sg. "y-Lösung")?
Die spezielle analytische Theorie umfasst 140 zusätzliche Stunden.

Wieviel "mehr" Selbsterfahrung beinhaltet die integrierte Ausbildung?
Die Einzelselbsterfahrung umfasst insgesamt 260 Std. Die in der TP absolvierten Stunden werden vollumfänglich anerkannt.

Wieviel mehr Fälle müssen behandelt werden?
Es müssen insgesamt mind. 1000 Behandlungstunden absolviert werden. Ein AP-Fall muss 240 Std. betragen, ein weiterer 160 Std. Mindestens 4 Fälle müssen TP Fälle sein. Die Supervision umfasst mind. 250 Std.